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Aus bauwirtschaftlicher Sicht betrachtet:

  • Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Bauwesen
  • Anforderungen an die Planung Haustechnik
  • Die aktuelle Teuerungswelle – anzuwendende Indexe / der Warenkorb
  • Die standardisierte Leistungsbeschreibung (LB-HT, etc.) und daraus folgende Ansprüche auf Mehrkosten
  • Die „neue“ ÖNORM B2061:2020 Preisermittlung für Bauleistungen – Vorsicht bei öffentlichen Vergabeverfahren! Bessere Chancen für das Mehrkostenmanagement
  • Geltendmachung von entgangenen Geschäftsgemeinkosten – die Nachteilsabgeltung
  • Die Ankermethode – Mehrkosten einmal psychologisch betrachtet
Ing. Wolf Dirnbacher Sachverständigenbüro für Bauwirtschaft e.U.
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